41. Staffellauf
  Quer durch Basel 20. April 2024  
 
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Die Veranstaltung wird unterstützt durch:

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1. In allen Kategorien können mehrere Mannschaften des gleichen Vereins und Clubs, der gleichen Firma, Schulklasse usw. teilnehmen.
2. Kategorien mit grosser Beteiligung werden in mehrere Serien aufgeteilt. Die Serieneinteilung wird durch den Organisator vorgenommen. Für die Rangliste zählt die effektive Laufzeit.
3. Jeder/jede LäuferIn darf nur eine Teilstrecke laufen. Kindern ist es erlaubt neben der normalen Kategorie auch noch in der Kategorie F (Familien) zu starten.
4. Die Altersobergrenzen (Jahrgänge) in einer einzelnen Kategorie müssen eingehalten werden. Es ist jedoch erlaubt, jüngere AthletInnen einzusetzen.
5. LäuferInnen einer Mannschaft tragen einen Laufdress. Die Startnummern sind ungefaltet und gut sichtbar auf der Brust zu tragen.
6. Die LäuferInnen melden sich 15 Minuten vor dem Start ihrer Kategorie beim Startordner resp. bei ihrem Wechselrichter.
7. LäuferInnen dürfen sich erst auf der Strasse aufstellen, wenn der Polizeimotorradfahrer den jeweiligen Wechselraum passiert hat.
8. Abgelöste LäuferInnen müssen nach der Stabübergabe die Strasse umgehend freigeben, damit die folgende Mannschaft und das Schlussfahrzeug die Strecke ungehindert passieren können.
9. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen können die Disqualifikation der betreffenden Mannschaft zur Folge haben.
10. Einsprachen sind innert 15 Minuten nach dem Zieleinlauf beim Schiedsgericht (Speakerwagen) gegen ein Depot von Fr. 50.- schriftlich einzureichen. Das Schiedsgericht bzw. der Organisator entscheidet über Einsprachen endgültig und behält das Depot bei einer Ablehung der Einsprache zu seinen Gunsten.
11. Das Startgeld wird nicht zurückerstattet, wenn gemeldete Mannschaften nicht zum Lauf antreten.
12. Unfälle oder Schäden beim Staffellauf, verursacht durch LäuferInnen und HelferInnen, sind unverzüglich dem Organisator (OK) zu melden. Die Versicherung der LäuferInnen gegen Unfälle ist Sache der Teilnehmer, Vereine oder Clubs.
13. Für Diebstähle ist der Organisator nicht haftbar.
14. Der Anlass wird bei jeder Witterung durchgeführt.
15. Ohne schriftliche Mitteilung an info@querdurchbasel.ch können die im Zusammenhang mit dem Quer durch Basel erstellten Fotos/Bildrechte ohne Vergütungsanspruch im Internet und in eigenen Werbemitteln genutzt werden.

Version 11.04.2016
ORGANISATOR

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Hettich Schreinerei
 
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René F. Müller AG
 
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